- Beratung bei der Anwendung der Regeln für Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer während des Kriegsrechts (Aussetzung von Arbeitsverträgen, Änderung der wesentlichen Arbeitsbedingungen, verspätete Lohnzahlung, Arbeitszeiten, Urlaub usw.)
- Ausarbeitung eines optimalen Schemas zur Regelung der Arbeitsverhältnisse während des Krieges, das sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern gerecht wird;
- Entlassung von Arbeitnehmern unter Kriegsrecht, Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten und deren gerichtliche Beilegung.
Arbeitsverhältnisse
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Einhaltung der Sanktionen
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Sitzverlegung
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Mobilisierung und Reservierung von Arbeitnehmern
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Besteuerung während des Kriegsrechts
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