Über uns
Unser Ansatz
Die Advokaten aus der Ukraine Valentyn Gvozdiy und Sergiy Oberkovych sind in die Rechtsanwaltskammer Berlin im 2015 als Mitglieder offiziell zugelassen.
Bei den nach § 206 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (im folgenden – BRAO) in die Rechtsanwaltskammer aufgenommenen ausländischen Anwälten ist das Recht zur Rechtsbesorgung auf die Gebiete des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts beschränkt. Valentyn Gvozdiy und Sergiy Oberkovych führen Beratungsgespräche in Angelegenheiten des Ukrainisches und Völkerrechts.
Gemäß § 51 BRAO sind die Advokaten verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer ihrer Zulassung aufrechtzuerhalten.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Zahlungen in Höhe von:
• UAH 25,000,000 in der Ukraine;
• EUR 10 000 000 in Deutschland.
Advokaten handeln in Übereinstimmung mit der Compliance-Policy und folgen den allgemeinen ethischen Regeln der Anwaltschaft, die grundlegende Prinzipien der Arbeit wie die Geheimhaltung von Informationen über Mandanten und die Erfüllung von Tarifen für Arbeitsaufträge definieren.
Gemäß § 49a BRAO sind die Advokaten verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Sie können die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.
Repräsentativverfahren
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