- Interessenschutz von Gesellschafter, Geschäftsführung und Mitarbeitern eins Unternehmens bei den Sitzungen und Verhandlungen mit den Behörden und kommunalen Selbstverwaltungen;
- Interessenschutz von Gesellschafter, Geschäftsführung und Angestellten eines Unternehmens während der Prüfungen oder Ermittlungen der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden;
- Durchführung der Seminare für die Gesellschafter, Geschäftsführung und Angestellte über das Verhalten während der Prüfungen oder Ermittlungen der Aufsichts- und Ermittlungsbehörden;
- Verteidigung der Gesellschafter und Geschäftsführung eines Unternehmens vor unbewiesenen Anschuldigungen in Strafverfahren.
Interessenschutz der geschäftsführung und angestellten
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