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Die Bedingungen für die gegenseitige Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union wurden verbessert

Am 24. April 2023 billigte der Rat der Europäischen Union die Aufnahme von vertraglichen Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine im Rahmen des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (das “Übereinkommen”). 

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen, die in anderen Vertragsstaaten ergangen sind. Gleichzeitig gilt das Übereinkommen nicht für Steuer-, Zoll- oder Verwaltungssachen und enthält eine breite Palette spezifischer Fragen, auf die es nicht anwendbar ist.

Das Übereinkommen wurde zusätzlich zu dem Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom Jahr 2005 geschlossen und am 2. Juli 2019 auf der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unterzeichnet. Die Ukraine wiederum hat das Übereinkommen am 1. Juli 2022 ratifiziert – das Dokument wird für die Ukraine am 1. September 2023 in Kraft treten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die EU keine grundlegenden Hindernisse insbesondere im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz, der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung der Grundrechte sieht, die die EU daran hindern könnten, vertragliche Beziehungen mit der Ukraine einzugehen.

Das Übereinkommen sieht vor, dass eine gerichtliche Entscheidung, die in dem Staat, in dem sie ergangen ist, in Kraft getreten und vollstreckbar ist, in einem anderen Vertragsstaat nach den Bestimmungen des Übereinkommens selbst anerkannt und vollstreckt wird. Die Anerkennung und Vollstreckung kann nur aus den in dem Übereinkommen genannten Gründen verweigert werden. Eine Nachprüfung der Entscheidung in der Sache selbst im ersuchten Staat ist nicht zulässig. 

Darüber hinaus erlaubt das Übereinkommen einen Aufschub oder eine Verweigerung der Anerkennung oder Vollstreckung, wenn die Entscheidung im Adoptionsstaat nachgeprüft werden kann oder wenn die Frist, innerhalb derer die Entscheidung allgemein nachgeprüft werden kann, noch nicht abgelaufen ist. Eine solche Verweigerung steht einem späteren Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckung nicht entgegen. Das Übereinkommen enthält eine umfassende Liste von Gründen für die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung, die Voraussetzungen für die Anerkennung und Vollstreckung sowie die Unterlagen, die von einer Partei zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckung vorzulegen sind. Gleichzeitig enthält das Übereinkommen erschöpfende Gründe für die Verweigerung der Anerkennung und Vollstreckung.

Nach dem Übereinkommen werden von einem Gericht eines Vertragsstaats genehmigte oder im Laufe eines Gerichtsverfahrens geschlossene Vergleichsvereinbarungen, die im Staat der Annahme in gleicher Weise wie eine Entscheidung vollstreckbar sind, in gleicher Weise wie eine Entscheidung vollstreckt.

Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Übereinkommen die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten nicht ausschließt. Es wird festgelegt, dass das Verfahren für die Anerkennung, die Erteilung der Vollstreckungsgenehmigung oder die Registrierung zum Zwecke der Beantragung der Vollstreckung sowie die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung durch die Gesetze des ersuchten Staates geregelt wird.

Es wird erwartet, dass sich das Übereinkommen positiv auf die Vollstreckung ausländischer Urteile in der Ukraine auswirken, die wirtschaftlichen Beziehungen zu den EU-Ländern beleben und die weitere Integration der Ukraine in den europäischen Rechtsraum stärken wird.

Valentyn Gvozdiy

Valentyn Gvozdiy

Advokat aus der Ukraine

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