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Outstaffing: Arbeitnehmerüberlassung in der Ukraine

Contents

  1. Wie funktioniert das Outstaffing?
  2. Ist Outstaffing in der Ukraine auf gesetzlicher Ebene geregelt?
  3. Genehmigung für Outstaffing: notwendig oder nicht?
  4. Schlussfolgerung

Infolge der militärischen Aggression russlands sind viele ukrainische Unternehmen nicht mehr in der Lage, ihre Geschäftstätigkeit in vollem Umfang auszuüben und somit Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter zu schaffen. Gleichzeitig wollen die Arbeitgeber keine wertvollen Arbeitskräfte entlassen, denn wenn das Unternehmen den Betrieb wieder aufnimmt, kann die Suche nach neuen Fachkräften viel Zeit und Mühe kosten. Eine Möglichkeit, Arbeitskräfte in Kriegszeiten zu “halten”, ist der Personalabbau. Wir werden herausfinden, wie das funktioniert und ob Outstaffing in der Ukraine gesetzlich geregelt ist.

Wie funktioniert das Outstaffing?

Outstaffing wird als eine der unkonventionellen Arten der Personalbeschäftigung bezeichnet. Das Konzept besteht darin, dass die Arbeitnehmer bei einem Unternehmen (dem “Outstaffer” oder Vertragsunternehmen) eingestellt sind, ihre Arbeit jedoch in einem anderen Unternehmen (dem Vertragsunternehmen) verrichten. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer die Regeln, den Zeitplan und andere Bedingungen des Kundenunternehmens einhalten. Für alle Personalangelegenheiten wie Urlaub, Krankheitsurlaub, Sozialleistungen und Sozialversicherung ist jedoch der “Outstaffer” zuständig.

Diese Regelung erfreut sich in Kriegszeiten zunehmender Beliebtheit, insbesondere im IT-Bereich. Wie IT-Fachleute berichten, dass sie während der Zeit des Kriegsrechts viel weniger Aufträge haben, so dass viele Arbeitnehmer für andere Unternehmen, auch ausländische, arbeiten. Die Wirtschaft des Landes muss sich jedoch nach dem Krieg schnell erholen, und das ist ohne qualifiziertes Personal nicht möglich. Daher haben die ukrainischen IT-Unternehmen für die Zeit des Kriegsrechts auf die Möglichkeit der Auslagerung von Mitarbeitern zurückgegriffen.

Infolgedessen verlieren die Arbeitgeber nicht ihre Mitarbeiter, die ihrerseits von anderen Unternehmen – den Kunden – Gehälter erhalten. Gleichzeitig trägt das auftraggebende Unternehmen nicht die mit den Arbeitnehmern verbundene Steuerlast.

So entwickelte beispielsweise ein ausländisches IT-Unternehmen ein neues Projekt, aber seine internen Mitarbeiter waren nicht in die Fristen für dessen Umsetzung eingebunden. Daher benötigte das Unternehmen mehr Fachwissen für die Durchführung dieses speziellen Projekts, allerdings nicht auf Dauer.

Offensichtlich war die Einstellung von Vollzeitbeschäftigten in dieser Situation keine rentable Lösung. Um das Problem des Personalmangels schnell zu lösen, wandte sich das Unternehmen an ein ukrainisches IT-Unternehmen und mietete die erforderliche Anzahl von Spezialisten. So konnte das Kundenunternehmen schnell Spezialisten in die Projektentwicklung einbeziehen, ohne sie anstellen zu müssen. Gleichzeitig standen diese Spezialisten weiterhin auf der Gehaltsliste des ukrainischen Unternehmens.

Bekanntlich ist die allgemeine Mobilisierung in der Ukraine im Gange, so dass Ausreise für Männer auch zur Arbeitssuche nur eingeschränkt möglich sind. Gleichzeitig sind viele ukrainische Unternehmen aufgrund der Feindseligkeiten nicht in Betrieb und haben daher oft keine Möglichkeit, die Gehälter ihrer Mitarbeiter zu zahlen. Die Beteiligung ukrainischer Fachkräfte an einem ausländischen Projekt wirkte sich also positiv aus, sowohl für die Arbeitnehmer selbst als auch für das ukrainische Unternehmen, das seine Mitarbeiter nicht verlor.

Während des Krieges wird dieses Kooperationsmodell nicht nur im IT-Sektor eingesetzt, sondern beispielsweise auch für die Produktion von Videoinhalten (Filme, Werbespots, Inhalte für die Werbung in Internetressourcen und sozialen Netzwerken usw.), das Marketing und die Organisation von Online-Sendungen.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Abschluss solcher Vereinbarungen über die “Vermietung” von Personal mit den geltenden Rechtsvorschriften der Ukraine vereinbar ist?

Ist Outstaffing in der Ukraine auf gesetzlicher Ebene geregelt?

Die derzeitige ukrainische Gesetzgebung enthält keine Definition des Begriffs “Outstaffing” – diese Bezeichnung wurde von den westlichen Rechtssystemen übernommen. Outstaffing ist in der ukrainischen Gesetzgebung als Dienstleistung oder Tätigkeit der Erbringung von Personaldienstleistungen definiert und wird durch das Steuergesetzbuch der Ukraine, das Gesetz der Ukraine “Über die Beschäftigung der Bevölkerung” und andere Rechtsakte geregelt.

Outstaffing ist definiert als die Beschäftigung von Arbeitnehmern für ihre weitere Arbeit in der Ukraine für einen anderen Arbeitgeber zu den Bedingungen von Arbeitsverträgen.

Outstaffing wird in der Praxis angewandt, wenn ein Arbeitgeber schnell eine beträchtliche Anzahl verschiedener Arten von Mitarbeitern für eine bestimmte Tätigkeit einstellen muss, z. B. bei der Eröffnung einer neuen Niederlassung eines Unternehmens.

Die ukrainische Gesetzgebung erlegt den Unternehmen, die solche Dienstleistungen erbringen, eine Reihe von Verpflichtungen auf, wie z. B. den obligatorischen Abschluss eines Vertrags mit dem Arbeitgeber über die Nutzung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers, die Zahlung des Lohns an den Arbeitnehmer, die Abführung von Steuern und Abgaben aus dem Lohn usw.

Mit anderen Worten, das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, die Bereitstellung von Personal zu formalisieren: Es ist obligatorisch, Arbeitsverträge mit den Arbeitnehmern und gesonderte Vereinbarungen über die Nutzung der Arbeitskraft der Arbeitnehmer zu schließen.

Es ist zu beachten, dass das Gesetz auch Ausnahmen vorsieht, in denen ein bestimmter Arbeitgeber keine Personaldienstleistungen erbringen kann. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Fälle:

  • wenn der Arbeitgeber im Laufe des Jahres die Zahl der Arbeitnehmer oder das Personal reduziert hat;
  • die Standardanzahl der Beschäftigten in den Hauptberufen, die an den Produktionsprozessen beteiligt sind, nicht eingehalten wird;
  • die Arbeitnehmer müssen unter schädlichen, gefährlichen und schwierigen Arbeitsbedingungen arbeiten usw.

Unseres Erachtens ist die letzte Ausnahme zu kategorisch, da in manchen Fabriken oder Produktionsstätten, in denen die Arbeitsbedingungen schädlich, gefährlich oder schwierig sind, eine große Zahl neuer Arbeitnehmer benötigt wird, z. B. für eine neue Produktionslinie. Allerdings verbietet das Gesetz in diesem Fall die Abwerbung von Mitarbeitern, was unnötige Hindernisse für die Unternehmen schafft – die Suche und Auswahl von Personal muss vollständig organisiert werden.

Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die Einstellung von Arbeitnehmern für weitere Arbeiten in der Ukraine durch natürliche Personen. In einem solchen Fall muss das auftraggebende Unternehmen mit der natürlichen Person einen Vertrag über die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen schließen.

Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die derzeitige ukrainische Gesetzgebung die Frage der Einstellung von Arbeitnehmern zur Ausführung von Arbeiten für einen anderen Arbeitgeber im Ausland nicht regelt.

Genehmigung für Outstaffing: notwendig oder nicht?

Das ukrainische Gesetz “Über die Beschäftigung der Bevölkerung” legt fest, dass Outstaffing-Aktivitäten auf der Grundlage einer von der zuständigen staatlichen Behörde erteilten Genehmigung durchgeführt werden müssen. Das Verfahren für die Erteilung einer solchen Genehmigung muss vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegt werden. Bis heute ist das entsprechende Verfahren jedoch noch nicht genehmigt worden.

Es gibt also tatsächlich eine Regelungslücke: Das Gesetz besagt, dass eine solche Genehmigung erforderlich ist, aber es ist kein Verfahren für ihre Erteilung vorgesehen.

Besonders zu erwähnen sind die Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine “Über die Liste der Genehmigungsdokumente im Bereich der Wirtschaftstätigkeit”. Nach diesem Gesetz ist es verboten, von Unternehmen die Beschaffung von Dokumenten zu verlangen, die nicht in der in diesem Gesetz enthaltenen Liste enthalten sind. Die Liste ist exklusiv und enthält keine Genehmigungen für die Bereitstellung von Personal.

Daher ist heute einerseits nach den Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes “Über die Liste der Genehmigungen im Bereich der Wirtschaftstätigkeit” keine Behörde berechtigt, von Unternehmen eine Genehmigung für die Bereitstellung von Personal zu verlangen, und andererseits verbietet das ukrainische Gesetz “Über die Beschäftigung” solche Tätigkeiten ohne Genehmigung.

Gleichzeitig gilt zurzeit eine Verordnung des Ministeriums für Sozialpolitik, wonach “Outstaffer” den Arbeitsämtern Berichte über die Zahl der Arbeitnehmer vorlegen müssen, die auch für einen anderen Arbeitsgeber arbeiten.

Darüber hinaus werden Unternehmen, die im Bereich der Personalbereitstellung tätig sind, vom Staat gemäß der KMU-Verordnung gesondert erfasst, und daher ist es möglich, dass früher oder später die Liste der Dokumente mit Genehmigungscharakter im Bereich der Wirtschaftstätigkeit geändert wird und die Regierung das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für solche Tätigkeiten genehmigt.

Schlussfolgerung

Outstaffing wird bei ukrainischen Unternehmen immer beliebter, da es ihnen ermöglicht, schnell das benötigte Personal zu finden und so Ressourcen bei der Suche zu sparen. Darüber hinaus muss sich der Unternehmenskunde überhaupt nicht mit Personalfragen befassen, da seine Lösung einem “Outstaffer” anvertraut wird. Wir sind jedoch der Meinung, dass das bestehende Arbeitsrecht in diesem Bereich verbessert werden muss. Nur mit einer angemessenen gesetzlichen Regelung können die Unternehmen in der Ukraine alle Vorteile des Outstaffing nutzen und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten oder Kontrollen durch Aufsichtsbehörden minimieren.

Valentyn Gvozdiy

Valentyn Gvozdiy

Advokat aus der Ukraine

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