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Bedingungen für den Stromimport für Unternehmen in der Ukraine

Contents

  1. Wie ist dies möglich geworden?
  2. Arten und Bedingungen der Teilnahme an Auktionen
  3. Wer kann von Stromimporten profitieren?

Im Jahr 2024 steigerte die Ukraine ihre Stromimporte erheblich, indem sie das Volumen im Vergleich zum Vorjahr um das 5,5-fache auf 4,4 Millionen MWh erhöhte. Nach den Überwachungsdaten von ExPro Electricity war Ungarn mit einem Anteil von 39 % an den Gesamtimporten der größte Stromlieferant. Weitere Lieferanten waren die Slowakei (23 %), Rumänien (18 %), Polen (14 %) und Moldawien (5 %). Die größten Importeure waren die folgenden Unternehmen: D.TRADING LLC, LLC DE TRADING, JSC „ECU“, DNEPROSTEEL-ENERGO LLC, LLC AXPO UKRAINE, und EUROMIN ENERGY, LLC.

Ab dem 1. Dezember 2024 wurde das maximale Volumen der Stromeinfuhren aus Europa in die Ukraine von 1,7 GW auf 2,1 GW erhöht.

Wie ist dies möglich geworden?

Ein großer Erfolg für die Ukraine war der Anschluss an das einheitliche kontinentaleuropäische Stromnetz, ENTSO-E, und zwar ein Jahr früher als ursprünglich geplant.

Der Zeitplan für die Synchronisierung der Ukraine mit ENTSO-E sieht folgendermaßen aus:

24. Februar 2022 – Das ukrainische Stromnetz wurde aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine isoliert;

28. Februar 2022 – Die europäischen Energieminister genehmigen den Anschluss der Ukraine an ENTSO-E;

16. März 2022 – Das ukrainische Stromnetz wurde mit ENTSO-E synchronisiert;

26. April 2022 – Ukrenergo erhält den Status eines Beobachtermitglieds im ENTSO-E;

28. November 2023 – ENTSO-E bestätigt, dass Ukrenergo die Anforderungen des Katalogs der technischen Maßnahmen erfüllt hat;

14. Dezember 2023 – Die ENTSO-E Versammlung, das höchste Leitungsgremium, gewährt Ukrenergo den Status einer Vollmitgliedschaft in ENTSO-E.

Arten und Bedingungen der Teilnahme an Auktionen

Gemäß der Gesetzgebung der Ukraine und der Europäischen Union gehört die Gewährung des Zugangs zu grenzüberschreitender Übertragungskapazität für Strom über Verbindungsleitungen an Marktteilnehmer über Auktionen zu den Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers (im Folgenden „ÜNB“ genannt). Der einzige Übertragungsnetzbetreiber in der Ukraine ist NPC „Ukrenergo“.

Die Auktionen werden in Übereinstimmung mit den ukrainischen Rechtsvorschriften über elektronische Dokumente und Identifizierung durchgeführt.

Bei jeder Auktion werden nicht nur die für die jeweilige Auktion vorgesehenen Übertragungskapazitäten zugeteilt, sondern auch alle Kapazitäten, die in früheren Auktionen nicht vergeben wurden oder an das Auktionsbüro zurückgegeben wurden.

Nur Strommarktteilnehmer sind zur Teilnahme an den Auktionen berechtigt. Gemäß den Marktregeln gehören zu den Strommarktteilnehmern: Aggregatoren, Erzeuger, Stromlieferanten, Händler, kleine Verteilernetzbetreiber, der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Verteilernetzbetreiber, der Marktbetreiber, Betreiber von Energiespeichersystemen, der garantierte Käufer und Verbraucher (einschließlich aktiver Verbraucher). Alle Auktionsteilnehmer haben die gleichen Chancen, Übertragungsrechte für Strom zu erhalten.

Ab 2023 werden sowohl unilaterale als auch gemeinsame Auktionen für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für grenzüberschreitende Verbindungsleitungen eingeführt.

Die unilaterale Vergabe für die Verbindungsleitung Ukraine-Polen (Dobrotvir-Zamość) und die gemeinsame Vergabe für die Verbindungsleitungen Ukraine-Rumänien und Ukraine-Moldawien werden über die Auktionsplattform des ÜNB durchgeführt.

Die Teilnahme an der Auktion erfordert den vorherigen Abschluss einer Zugangsvereinbarung, den Zugang zur Auktionsplattform und die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Sicherheit. Um den Zugangsvertrag abzuschließen, muss der Antragsteller einen Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim ÜNB einreichen. Das Auktionsbüro prüft alle eingereichten Informationen und entscheidet dann über die Registrierung oder Ablehnung.

Die registrierten Auktionsteilnehmer müssen eine finanzielle Sicherheit leisten, um die Zahlung auf der Grundlage der Auktionsergebnisse zu gewährleisten. Diese Sicherheit kann in Form einer Bankgarantie oder einer Geldkaution geleistet werden, die vom Auktionsbüro zur Bestätigung der Teilnahme an der Auktion verwendet wird.

Die Übertragungskapazitäten werden nach dem Prinzip der vorrangigen Zuweisung von Anfragen an die Teilnehmer vergeben, die den höchsten Preis bieten.

Die gemeinsame koordinierte Vergabe von grenzüberschreitender Übertragungskapazität für die Grenzen zwischen der Ukraine und Polen, der Ukraine und Ungarn sowie der Ukraine und der Slowakei wurde auf der europäischen Vergabeplattform JAO eingeführt.

Um an den von JAO durchgeführten gemeinsamen Auktionen teilzunehmen, müssen die Teilnehmer mehrere Registrierungsschritte durchlaufen: 

Registrierung auf der Support-Service-Plattform zur Verwaltung der Anfragen;

Einreichung der erforderlichen Unterlagen bis spätestens 9 Werktage vor dem Auktionstermin.

Nach der Registrierung wird ein Benutzerkonto für die Teilnahme an der JAO-Handelsplattform erstellt.

Gemäß den Marktregeln müssen die Auktionsgewinner dem ÜNB einen Importplan für jede grenzüberschreitende Verbindungsleitung vorlegen, der die Ergebnisse der täglichen Auktionen berücksichtigt, und zwar bis zum Zeitpunkt des Torschlusses für die Nominierung der physischen Übertragungsrechte, wie auf der entsprechenden Plattform angegeben.

Wer kann von Stromimporten profitieren?

Derzeit ist die Stromimportkapazität weniger als zur Hälfte ausgelastet, was vor allem auf die hohen Preise in Europa zurückzuführen ist. Nach Angaben von JSC „Market Operator“ lag der Grundlastindex für den Day-Ahead-Markt in der Ukraine am 12. März bei 106,00 €/MWh, während er in Polen 124,31 €/MWh, in der Slowakei 124,03 €/MWh und in Rumänien 123,42 €/MWh betrug.

Im Sommer 2024 war die Situation jedoch anders: Am 3. Juli lag der Grundlastindex in der Ukraine bei 144,83 €/MWh, während er in Polen 114,85 €/MWh, in der Slowakei 94,49 €/MWh und in Rumänien 116,95 €/MWh betrug. Dies war teilweise auf häufige Ausfälle und extreme Hitze zurückzuführen. Für den kommenden Sommer werden jedoch ähnliche Marktbedingungen erwartet, was darauf schließen lässt, dass Stromeinfuhren wieder wirtschaftlich vorteilhaft werden könnten.

Am 26. November 2024 aktualisierte die ukrainische Regierung mit der Resolution Nr. 1342 die Regeln für Stromimporte während des Kriegszustandes. Nach den neuen Bestimmungen unterliegen Unternehmen, die mindestens 60 % ihres stündlichen Stromverbrauchs importieren, in Zeiten geplanter stündlicher Stromausfälle nicht den Strombeschränkungen. Diese Maßnahme trägt zur Entlastung des heimischen Strommarktes bei. Zuvor war der erforderliche Importanteil für die Befreiung auf 30 %, 50 % und 80 % festgelegt worden.

Diese Änderungen schaffen günstige Bedingungen für Unternehmen, insbesondere für energieintensive Unternehmen, indem sie eine stabile Stromversorgung gewährleisten und wirtschaftliche Risiken bei unvorhersehbaren Energiebeschränkungen verringern.

Ein wichtiges Thema ist der Herkunftsnachweis für Strom. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anerkennung von in Europa ausgestellten Herkunftsnachweisen in der Ukraine und der internationale Handel damit erst dann möglich sein werden, wenn die Nationale Energie- und Versorgungsregulierungskommission (NEURC) der Ukraine Mitglied der Association of Issuing Bodies (AIB) geworden ist. Am 30. Mai 2024 hat die Ukraine, vertreten durch die NEURC, auf Beschluss der AIB-Generalversammlung offiziell den Mitgliedsstatus in der Vereinigung erworben. Die NEURC geht davon aus, dass die vollständige Integration in die AIB bis Ende 2025 abgeschlossen sein wird.

Herkunftsgarantien für ukrainische Unternehmen bieten die Möglichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit ukrainischer Produkte auf den EU-Märkten zu gewährleisten, die Auswirkungen des Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen (CBAM) abzumildern und vieles mehr.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ukraine aktiv an der Entwicklung von Mechanismen für den Stromimport arbeitet, was den Ausbau der Energiekapazitäten ermöglicht und große Chancen für das Unternehmenswachstum bietet. Der koordinierte Einsatz von grenzüberschreitenden Auktionen sowie die laufende Aktualisierung der Gesetzgebung unterstützen die Integration der Ukraine in das europäische Energienetz und stärken ihre Energieunabhängigkeit.

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