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REPowerEU und Biomethan: ukrainische Ressource in einer gemeinsamen Energiestrategie

Am 6. Mai 2025 stellte die Europäische Kommission den aktualisierten REPowerEU-Fahrplan (KOM/2025/440) (der „Fahrplan“) vor, eine Initiative, die am 18. Mai 2022 als Reaktion auf den Einmarsch Russlands in der Ukraine gestartet wurde. Das Hauptziel dieses Fahrplans ist die vollständige Einstellung der Einfuhr russischer fossiler Brennstoffe (Gas, Öl und Kernbrennstoffe) bis Ende 2027. Der Fahrplan sieht neun wichtige Schritte vor. Insbesondere sollen die entsprechenden Gesetzesvorschläge im Juni 2025 vorgelegt werden, und bis spätestens 2027 soll der Bezug von russischem Gas über bestehende Langfrist- und Spotverträge vollständig eingestellt werden.

Die geplanten Maßnahmen umfassen Folgendes:

aktion 1 — Einführung von EU-Verordnungen, die Importeure zur Offenlegung von Informationen über Verträge über die Lieferung von russischem Gas verpflichten, sowie Einrichtung eines regelmäßigen Datenaustauschs zwischen dem Zoll und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten;

aktion 2 — Ausarbeitung nationaler Pläne für den schrittweisen Ausstieg aus dem russischen Gas, einschließlich klar definierter Maßnahmen und Zeitpläne, die bis Ende 2025 vorzulegen sind;

aktion 3 — Umsetzung eines Verbots der Einfuhr von russischem Gas im Rahmen neuer Verträge und bestehender Spotverträge bis Ende 2025 und im Rahmen langfristiger Verträge bis Ende 2027;

aktion 4 — Analyse der Möglichkeiten zur Bündelung der Nachfrage und Beseitigung der verbleibenden Regulierungs- und Markthindernisse, um die Nutzung der Infrastruktur zu optimieren;

aktion 5 — Einführung von Handelsbeschränkungen für die Einfuhr von angereichertem Uran aus Russland, um die Entwicklung des EU-Kernkraftsektors zu fördern, sowie Verhängung von Verboten für neue Verträge, an denen die Euratom-Agentur beteiligt ist;

aktion 6 — Ausarbeitung nationaler Pläne für die Mitgliedstaaten zur Einstellung der Einfuhr von russischem Kernmaterial mit einem festgelegten Zeitrahmen;

aktion 7 — Einleitung der europäischen Initiative zur Schaffung eines „Radioisotopentals“;

aktion 8 — Ausarbeitung von nationalen Plänen durch zwei Mitgliedstaaten, um die Einfuhr von russischem Öl bis Ende 2027 einzustellen (die Pläne sollen bis Ende 2025 vorgelegt werden);

aktion 9 — Fortsetzung der Durchsetzung und Überwachung von Sanktionen gegen Organisationen und Schiffe, die am Transport von Öl aus Russland beteiligt sind und bei denen der Verdacht auf Verstöße besteht.

Dem Fahrplan zufolge soll die EU in der Lage sein, bis zum Jahr 2030 bis zu 100 Mrd. m³ Erdgas zu ersetzen, wobei bereits bis 2027 eine Verringerung der Nachfrage um 40-50 Mrd. m³ erwartet wird. Gleichzeitig plant die EU bis 2028 eine erhebliche Steigerung der Importkapazitäten für verflüssigtes Erdgas (LNG) – ca. 200 Mrd. m³, was dem Fünffachen des derzeitigen Volumens der russischen Gasimporte in die EU entspricht.

Biomethan wird im Substitutionsprozess eine besondere Rolle spielen: Nach dem RePowerEU-Plan will die EU bis 2030 jährlich 35 Mrd. m³ Biomethan produzieren. Auch die Ukraine leistet einen aktiven Beitrag zu diesem Prozess. Experten schätzen, dass die Ukraine in Zukunft mehr als 20 Mrd. m³ Biomethan pro Jahr produzieren könnte. Bereits in diesem Jahr, wenn alle geplanten Anlagen in Betrieb genommen werden, wird die Ukraine in der Lage sein, mehr als 100 Millionen m³ Biomethan pro Jahr zu produzieren.

Die Ukraine hat bereits heute einen umfassenden Rechtsrahmen für den Export von Biomethan geschaffen, und dieser Mechanismus wird erfolgreich in die Praxis umgesetzt. Der Gesetzgebungsprozess nahm viel Zeit in Anspruch und umfasste die Verabschiedung mehrerer wichtiger Gesetze und Verordnungen:

  • Am 21. Oktober 2021 trat das ukrainische Gesetz Nr. 1820-IX in Kraft, mit dem Biomethan zum ersten Mal als eigenständiger Rechtsgegenstand im Energiesektor eingeführt wurde;
  • Am 27. Juli 2022 verabschiedete das Ministerkabinett der Ukraine den Beschluss Nr. 823, der das Verfahren für das Funktionieren des Biomethan-Registers billigte und die Rechtsgrundlage für dessen Buchführung und Überprüfung festlegte;
  • Am 2. August 2022 verabschiedete die NEURC die Entschließung Nr. 847, mit der Änderungen an den Kodizes für das Gasübertragungs- und -verteilungssystem vorgenommen wurden, wodurch Biomethan effektiv Zugang zur Gasübertragungsinfrastruktur der Ukraine gewährt wird;
  • Am 3. März 2022 erließ das Energieministerium die Verordnung Nr. 99, mit der die Ausfuhr von Erdgas verboten wurde, wodurch die Ausfuhr von Biomethan aufgrund seiner physikalischen Ähnlichkeit mit Erdgas effektiv blockiert wurde. Obwohl diese Verordnung am 15. Juni 2022 außer Kraft trat, blieb die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Zollabfertigung von Biomethan bestehen;
  • Am 16. Mai 2024 trat das ukrainische Gesetz Nr. 3613-IX in Kraft, das den Zollkodex änderte und die Zollabfertigungsverfahren für Biomethan erstmals eindeutig regelte, einschließlich der Verwendung einer periodischen Zollerklärung;
  • Am 1. August 2024 erließ das Finanzministerium den Erlass Nr. 380, der das Verfahren zur Anmeldung von Biomethan präzisierte, die Liste der erforderlichen Dokumente präzisierte und die Überprüfung der Nachhaltigkeit und des Ursprungs vereinfachte.

Am 6. Februar 2025 gab die ukrainische Energiezollbehörde die erste periodische Erklärung für die Ausfuhr von Biomethan über eine Pipeline in die EU ab. Das Volumen der Lieferungen betrug 67 Tausend m³. Am 11. Februar exportierte ein anderes ukrainisches Unternehmen 27,4 Tausend m³. Der Export von Biomethan aus der Ukraine wird fortgesetzt, und die Lieferungen in europäische Länder werden allmählich regelmäßig.

Die Verabschiedung der REPowerEU-Roadmap eröffnet den ukrainischen Biomethanherstellern zusätzliche Möglichkeiten, da die in dem Dokument dargelegten Ziele zur Ablösung der russischen Energieressourcen einen erheblichen Anstieg der Nachfrage nach umweltfreundlichen Kraftstoffen vorsehen. Angesichts des in der Ukraine bereits bestehenden Rechtsrahmens für die Produktion und den Export von Biomethan sowie der ersten Lieferungen in die EU haben ukrainische Unternehmen eine echte Chance, sich in den europäischen Energiemarkt zu integrieren und ihr Exportpotenzial im Rahmen der gemeinsamen Klima- und Energiepolitik auszubauen.

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